Technischer vs. wirtschaftlicher Totalschaden
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur technisch unmöglich ist. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen – das Auto fahrtüchtig zu machen wäre also unwirtschaftlich.
Wiederbeschaffungswert und Restwert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler bezahlen müssten – unmittelbar vor dem Unfall. Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug noch erzielt. Die Differenz erhalten Sie als Schadensersatz.
Die 130%-Regel – das Auto trotzdem reparieren
Hängen Sie an Ihrem Fahrzeug? Mit der 130%-Regel können Sie es trotz Totalschaden reparieren lassen. Bedingungen: • Reparaturkosten max. 30% über dem Wiederbeschaffungswert • Fach- und sachgerechte Reparatur nach Gutachten • Mindestens 6 Monate Weiternutzung • Nur im Haftpflichtschaden anwendbar (nicht bei Kasko)
Die 100%-Regel – Reparatur knapp möglich
Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie das Fahrzeug ohne Einschränkung reparieren lassen. Erst über 100% (bis 130%) greifen die zusätzlichen Bedingungen.
Fragen zu Ihrem konkreten Fall?
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – 24h telefonisch erreichbar.
