Schadenarten 6 Min. Lesezeit

    Totalschaden: Wann ist ein Auto wirtschaftlich abgeschrieben?

    Totalschaden bedeutet nicht immer Schrottplatz. Wir erklären die 130%-Regel, den Wiederbeschaffungswert und wann Sie Ihr Auto trotzdem reparieren dürfen.

    Technischer vs. wirtschaftlicher Totalschaden

    Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur technisch unmöglich ist. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen – das Auto fahrtüchtig zu machen wäre also unwirtschaftlich.

    Wiederbeschaffungswert und Restwert

    Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler bezahlen müssten – unmittelbar vor dem Unfall. Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug noch erzielt. Die Differenz erhalten Sie als Schadensersatz.

    Die 130%-Regel – das Auto trotzdem reparieren

    Hängen Sie an Ihrem Fahrzeug? Mit der 130%-Regel können Sie es trotz Totalschaden reparieren lassen. Bedingungen: • Reparaturkosten max. 30% über dem Wiederbeschaffungswert • Fach- und sachgerechte Reparatur nach Gutachten • Mindestens 6 Monate Weiternutzung • Nur im Haftpflichtschaden anwendbar (nicht bei Kasko)

    Die 100%-Regel – Reparatur knapp möglich

    Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie das Fahrzeug ohne Einschränkung reparieren lassen. Erst über 100% (bis 130%) greifen die zusätzlichen Bedingungen.

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