Unverschuldeter Unfall – gegnerische Haftpflicht zahlt alles
Sind Sie nicht schuld, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners alle Kosten: Reparatur, Wertminderung, Gutachter, Anwalt, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Abschleppkosten und Auslagenpauschale. Sie tragen keinen Cent.
Teilschuld – Quotenregelung
Sind beide Parteien teilweise schuldig, werden die Kosten anteilig erstattet. Beispiel: Bei 30% Mitschuld bekommen Sie 70% Ihres Schadens ersetzt. Ein Gutachten dokumentiert die volle Schadenshöhe – Ihre Verhandlungsbasis.
Selbstverschuldet – Kaskoversicherung greift
Haben Sie den Unfall selbst verursacht, zahlt nur Ihre eigene Vollkasko (abzüglich Selbstbeteiligung). Die Teilkasko deckt nur Schäden durch Wild, Brand, Diebstahl oder Naturgewalten. Auch hier ist ein Gutachten wichtig – die Kasko prüft genau.
Was Sie immer zusätzlich beanspruchen können
Bei unverschuldetem Unfall haben Sie Anspruch auf: • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert • Wertminderung • Nutzungsausfall oder Mietwagen • Sachverständigenkosten • Anwaltskosten • Auslagenpauschale (25–30 €) • Eventuell Schmerzensgeld
Fragen zu Ihrem konkreten Fall?
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – 24h telefonisch erreichbar.
