Versicherung 5 Min. Lesezeit

    Wer zahlt den Schaden nach einem Unfall?

    Wer zahlt eigentlich was nach einem Unfall? Die Antwort hängt von der Schuldfrage und Ihrer Versicherung ab. Hier ist die vollständige Übersicht.

    Unverschuldeter Unfall – gegnerische Haftpflicht zahlt alles

    Sind Sie nicht schuld, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners alle Kosten: Reparatur, Wertminderung, Gutachter, Anwalt, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Abschleppkosten und Auslagenpauschale. Sie tragen keinen Cent.

    Teilschuld – Quotenregelung

    Sind beide Parteien teilweise schuldig, werden die Kosten anteilig erstattet. Beispiel: Bei 30% Mitschuld bekommen Sie 70% Ihres Schadens ersetzt. Ein Gutachten dokumentiert die volle Schadenshöhe – Ihre Verhandlungsbasis.

    Selbstverschuldet – Kaskoversicherung greift

    Haben Sie den Unfall selbst verursacht, zahlt nur Ihre eigene Vollkasko (abzüglich Selbstbeteiligung). Die Teilkasko deckt nur Schäden durch Wild, Brand, Diebstahl oder Naturgewalten. Auch hier ist ein Gutachten wichtig – die Kasko prüft genau.

    Was Sie immer zusätzlich beanspruchen können

    Bei unverschuldetem Unfall haben Sie Anspruch auf: • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert • Wertminderung • Nutzungsausfall oder Mietwagen • Sachverständigenkosten • Anwaltskosten • Auslagenpauschale (25–30 €) • Eventuell Schmerzensgeld

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