1. Ruhe bewahren und Unfallstelle absichern
Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein und ziehen Sie eine Warnweste an, bevor Sie aussteigen. Stellen Sie das Warndreieck in ausreichender Entfernung auf: innerorts ca. 50 m, auf Landstraßen 100 m, auf der Autobahn mindestens 150 m.
2. Verletzten helfen und Notruf 112 wählen
Gibt es Verletzte, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie den Rettungsdienst. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar – auch bei kleinen Unfällen.
3. Polizei rufen – wann ist es Pflicht?
Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, unklarer Schuldfrage, Beteiligung ausländischer Fahrzeuge oder wenn der Unfallgegner unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, sollten Sie immer die Polizei (110) hinzuziehen. Das schützt Sie später bei der Schadensregulierung.
4. Beweise sichern – Fotos, Daten, Zeugen
Fotografieren Sie die Unfallstelle aus mehreren Perspektiven, alle Schäden, Kennzeichen, Bremsspuren und die Verkehrssituation. Notieren Sie Namen, Anschrift, Telefonnummer, Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners. Tauschen Sie keine Schuldanerkenntnisse aus – auch nicht informell.
5. Unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen Gutachter zu wählen. Akzeptieren Sie nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung – dieser ist nicht neutral. Die Kosten für Ihren unabhängigen Gutachter trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
6. Anwalt einschalten – kostet Sie nichts
Auch die Anwaltskosten übernimmt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht maximiert Ihre Ansprüche (Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Schmerzensgeld).
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