Warum Versicherungen so gerne kürzen
Versicherer sparen Millionen, wenn sie pauschal Positionen kürzen – im Vertrauen darauf, dass die meisten Geschädigten nicht widersprechen. Tatsächlich sind die meisten Kürzungen rechtlich unhaltbar.
Die 5 häufigsten Kürzungen
1. Stundenverrechnungssätze (Verweis auf günstigere Werkstatt) – meist unzulässig bei Fahrzeugen unter 3 Jahren oder mit Scheckheftpflege. 2. UPE-Aufschläge (Ersatzteilaufschläge) – BGH hat klar entschieden, dass diese erstattungsfähig sind. 3. Verbringungskosten (zum Lackierer) – grundsätzlich erstattungsfähig. 4. Beilackierung – meist erforderlich für farbliche Anpassung. 5. Sachverständigenhonorar – darf nicht pauschal gekürzt werden, wenn es im üblichen Rahmen liegt.
So wehren Sie sich
Nehmen Sie Kürzungen nicht hin. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht – auch dessen Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Ein erfahrener Anwalt bringt erfahrungsgemäß den Großteil der gekürzten Beträge zurück.
Vorbeugen: Gutachten von Anfang an wasserdicht
Wir vom Gutachten Center erstellen Gutachten, die genau diese Kürzungs-Versuche von vornherein abwehren – mit klarer Bezugnahme auf BGH-Rechtsprechung und regionale Marktwerte.
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