Schadenregulierung 6 Min. Lesezeit

    Versicherung kürzt das Gutachten – was tun?

    Kürzt die Versicherung Ihre Schadenssumme? Das ist keine Seltenheit – aber meist unzulässig. Diese Punkte werden am häufigsten gekürzt und so wehren Sie sich.

    Warum Versicherungen so gerne kürzen

    Versicherer sparen Millionen, wenn sie pauschal Positionen kürzen – im Vertrauen darauf, dass die meisten Geschädigten nicht widersprechen. Tatsächlich sind die meisten Kürzungen rechtlich unhaltbar.

    Die 5 häufigsten Kürzungen

    1. Stundenverrechnungssätze (Verweis auf günstigere Werkstatt) – meist unzulässig bei Fahrzeugen unter 3 Jahren oder mit Scheckheftpflege. 2. UPE-Aufschläge (Ersatzteilaufschläge) – BGH hat klar entschieden, dass diese erstattungsfähig sind. 3. Verbringungskosten (zum Lackierer) – grundsätzlich erstattungsfähig. 4. Beilackierung – meist erforderlich für farbliche Anpassung. 5. Sachverständigenhonorar – darf nicht pauschal gekürzt werden, wenn es im üblichen Rahmen liegt.

    So wehren Sie sich

    Nehmen Sie Kürzungen nicht hin. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht – auch dessen Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Ein erfahrener Anwalt bringt erfahrungsgemäß den Großteil der gekürzten Beträge zurück.

    Vorbeugen: Gutachten von Anfang an wasserdicht

    Wir vom Gutachten Center erstellen Gutachten, die genau diese Kürzungs-Versuche von vornherein abwehren – mit klarer Bezugnahme auf BGH-Rechtsprechung und regionale Marktwerte.

    Fragen zu Ihrem konkreten Fall?

    Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – 24h telefonisch erreichbar.

    Passende Leistungen

    Häufige Fragen zu diesem Thema

    Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf

    Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihrem Schadenfall.

    oder

    0160 909 966 60