Was ist Wertminderung?
Auch ein perfekt reparierter Unfallwagen verliert beim Wiederverkauf an Wert – Käufer zahlen weniger für Fahrzeuge mit Unfallhistorie. Diesen Verlust nennt man merkantile Wertminderung. Sie steht Ihnen als Geschädigtem zu.
Wann besteht Anspruch?
Wertminderung wird angesetzt, wenn das Fahrzeug: • jünger als ca. 5 Jahre alt ist (Faustregel) • weniger als 100.000 km Laufleistung hat • keinen erheblichen Vorschaden hat • fachgerecht repariert wurde Diese Grenzen sind keine starren Regeln – bei Premium- und Oldtimern auch deutlich länger.
Berechnungsmethoden
In der Praxis verwenden Sachverständige bewährte Verfahren wie die Methode Ruhkopf/Sahm, die Halbgewachs-Methode oder die BVSK-Methode. Diese berücksichtigen Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Alter und Laufleistung. Das Ergebnis liegt typischerweise zwischen 5% und 25% der Reparaturkosten.
Wie Sie Ihre Wertminderung durchsetzen
Versicherungen kürzen die Wertminderung gerne. Wichtig ist daher ein fundiertes Gutachten mit nachvollziehbarer Methode. Bei Kürzungen lohnt sich der Gang zum Anwalt – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Fragen zu Ihrem konkreten Fall?
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